Bauherren-Haftpflicht

Als Bauherr haften Sie für alle Schäden, die durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht werden. Das wäre zum Beispiel, wenn keine ausreichende Beschilderung und Beleuchtung der Baustelle vorhanden ist, keine verkehrssicheren Fußgängerumleitungen geschaffen wurden, die Kellerschächte und Gruben nicht abgesichert sind oder das Baumaterial nicht ordnungsgemäß gelagert ist. Haftungsrisiken können existenzbedrohend sein. Deshalb ist die Bauherren-Haftpflicht der vielleicht wichtigste Baustein in unserem Schutzbriefpaket.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen:

  • Sie übernimmt die gegen Sie gerichteten berechtigten Schadenersatzansprüche.
  • Sie zahlt für Sie die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Sie zu Unrecht verklagt werden.
  • Versicherungsschutz besteht bis 2 Millionen Euro für Personen und Sachschäden.
  • Der Versicherungsschutz umfasst auch Ihre Haftpflicht als Bauunternehmer, soweit Sie bei der Errichtung des Gebäudes Eigenleistungen erbringen.
  • Mitversichert sind außerdem Regressansprüche von Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen aus § 110 SGB VII, auch aus Schadensfällen von Angehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben und Ihnen beim Bau helfen.

Dieser Schutzbriefbaustein läuft mit dem Bauende des Hauses aus, spätestens nach 2 Jahren.


Die Beratung und Vermittlung von Versicherungs- und Finanzprodukten erfolgt ausschließlich über die HvH Assekuranzservice GmbH. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verantwortlich für die auf dieser Seite dargestellten Inhalte ist die HvH Assekuranzservice GmbH.