Feuer-Rohbauversicherung

Auch vor dem Einzug kann in Ihrem Haus schon einiges passieren. Deshalb verlangen die Hypothekengeber, dass Sie für die Bauzeit eine Feuer-Rohbauversicherung und danach eine Feuerversicherung für Ihr Haus abschließen. Die Feuer-Rohbauversicherung ist also ein Muss und ist daher im Bauherren-Schutzbrief enthalten.

Durch die Feuer-Rohbauversicherung sind versichert:

  • Brand-, Blitzschlag- und Explosionsschäden
  • Schäden durch Implosion an elektrischen Geräten oder Verpuffung
  • Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden
  • Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten nach Feuerschäden
  • Nutzwärmeschäden
  • Schäden durch Anprall von Kraft-, Schienen- und Wasserfahrzeugen
  • Schäden durch Aufprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung

Mit der Bezugsfertigkeit Ihres Hauses wird diese Versicherung automatisch zur Wohngebäudeversicherung.

 


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