EMPFEHLUNGSAKTION: "IHRE BAUHERREN-EMPFEHLUNG IST UNS 250,00 EURO WERT."

Die Teilnahme an der Empfehlungsaktion „Ihre Bauherren-Empfehlung ist uns 250,00 Euro wert“ richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Veranstalter dieser Aktion ist die Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser (im Folgenden Heinz von Heiden genannt), Chromstr. 12, 30916 Isernhagen. Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

Ablauf der Empfehlungsaktion

Die Laufzeit der Empfehlungsaktion ist zeitlich nicht befristet. 

Heinz von Heiden prämiert die Empfehlung eines potentiellen neuen Bauherrn mit 250,00 Euro. Das Einverständnis des empfohlenen Interessenten, als potenzieller Bauherr von der Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser kontaktiert zu werden, ist vorab vom Empfehler einzuholen. 

Die Empfehlung kann entweder über eine Registrierung auf der Homepage unter www.heinzvonheiden.de/empfehlung oder schriftlich über eine von Heinz von Heiden dafür herausgegebene Empfehlungs-Postkarte erfolgen.

Für jeden empfohlenen neuen Kunden, der bei der Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser noch nicht erfasst ist (Bestätigung von der Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser erforderlich) und der nach der Empfehlung einen rechtswirksamen Bauvertrag mit der Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser abschließt, vergibt Heinz von Heiden eine Prämie in Höhe von 250,00 Euro an den Empfehler. Voraussetzung ist, dass der Bauvertrag auch zur Ausführung kommt.

Die Auszahlung der Prämie an den Empfehler erfolgt mit Baubeginn des geworbenen Bauvorhabens. 
 

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle Bauherren, die in der Vergangenheit einen Hausbauvertrag mit der Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser geschlossen haben. Pro Hausbauvertrag kann ein Interessent nur einmal benannt bzw. prämiert werden. Mitarbeiter der Heinz von Heiden-Unternehmensgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Eine Teilnahme des Empfehlers an der Prämienaktion ist aber nur dann möglich, wenn der benannte Interessent in die Geltung der Teilnahmebedingungen zur entsprechenden Datenverarbeitung eingewilligt hat. (https://www.heinzvonheiden.de/datenschutz/)

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die bei ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. In ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen benötigen zur Teilnahme am Gewinnspiel die Einwilligung ihrer Betreuer.

Teilnahme

Um an der Empfehlungsaktion teilzunehmen, muss sich der Teilnehmer online www.heinzvonheiden.de/empfehlung oder schriftlich über eine von Heinz von Heiden dafür herausgegebene Empfehlungs-Postkarte registrieren und die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptieren. Die Registrierung des Empfehlers wird von Heinz von Heiden auf entsprechend der Teilnahmebedingungen geprüft und freigegeben. Doppelte Registrierungen werden nicht berücksichtigt.

Prämienbenachrichtigung

Für jeden empfohlenen neuen Kunden, der bei der Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser noch nicht erfasst ist (Bestätigung von der Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser erforderlich), einen Vertrag mit der Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser abschließt und es zur Bauausführung kommt, vergibt Heinz von Heiden eine Prämie in Höhe von 250,00 Euro an den Empfehler.

Hierfür setzt sich Heinz von Heiden über die gewünschte Kontaktaufnahme mit dem Empfehler in Verbindung, um abzustimmen, auf welches Konto die Auszahlung erfolgen soll.

Im Falle einer unzustellbaren Prämienbenachrichtigung ist Heinz von Heiden nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf die Prämie besteht in diesem Fall nicht.

Auszahlung der Prämie

Die Auszahlung der Prämie erfolgt mit Baubeginn des geworbenen Bauvorhabens mittels Überweisung auf ein Konto des Empfehlers.

Hierfür setzt sich Heinz von Heiden über die von dem Empfehler mitgeteilten Kontaktdaten zur gewünschten Kontaktaufnahme in Verbindung. Die Kontaktaufnahme erfolgt zur Abstimmung der Abstimmung der Kontodaten des Empfehlers. 

Im Falle einer unzustellbaren Prämienbenachrichtigung bzw. der mehrfachen Nichterreichbarkeit des Empfehlers ist Heinz von Heiden nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Ein Anspruch auf die Prämie besteht in diesem Fall nicht. 

Der Anspruch auf die Prämie verfällt, wenn die Auszahlung der Prämie nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung aus Gründen, die in der Person des Empfehlers liegen, erfolgen kann.
Eine Barauszahlung der Prämie oder eines etwaigen Prämienersatzes ist nicht möglich. 

Der Anspruch auf die Prämie kann nicht abgetreten werden. 
 

Ausschluss von der Empfehlungsaktion

Heinz von Heiden behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Empfehlungsaktion auszuschließen. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, kann die Prämie auch nachträglich aberkannt werden.

Vorzeitige Beendigung der Empfehlungsaktion

Heinz von Heiden behält sich das Recht vor, die Empfehlungsaktion im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.

Heinz von Heiden ist ebenfalls dazu berechtigt, die Empfehlungsaktion einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere im Ausfall von Hard-oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
 

Haftungsausschluss

Heinz von Heiden ist nur der Veranstalter der Empfehlungsaktion und nicht das überweisende Bankinstitut. Verantwortlich für die Überweisung ist das jeweils zuständige Bankinstitut. 

Als Veranstalter der Empfehlungsaktion übernimmt Heinz von Heiden keine Haftung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

Heinz von Heiden haftet nur für Schäden, welche von Heinz von Heiden oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dieses gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Aktion auftreten.

Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o.ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.
 

Datenschutz

Für die Teilnahme an der Empfehlungsaktion ist die Angabe der persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere der Vor- und Nachname sowie die Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

Heinz von Heiden wird die eingegebenen Kontaktdaten ausschließlich zur Durchführung dieser Aktion und zur Benachrichtigung des Prämienempfängers nutzen. Heinz von Heiden weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers weder an Dritte weitergegeben, noch diesen zur Nutzung überlassen werden. 

Hiervon ausgenommen sind das für die Durchführung der Empfehlungsaktion beauftragte Unternehmen sowie das Bankinstitut, welches die angegeben Daten zum Zwecke der Überweisung der Prämie erheben, speichern und nutzen müssen.

Nach Überweisung der Prämie werden die im Zusammenhang mit der Empfehlungsaktion eingegebenen Daten bei dem Veranstalter als auch beim Drittunternehmen gelöscht. Dieses gilt nicht für die personenbezogenen Daten des Gewinners und des Empfehlers. Die Daten des Gewinners und des Empfehlers werden bei Heinz von Heiden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gemäß Art 17 DSGVO und des BDSG gelöscht.  
 

Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

Salvatorische Klausel

Sofern eine Klausel dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser
Stand: Januar 2022