GEWINNSPIEL "WELLNESSTRIP ZU GEWINNEN"

Die Teilnahme an der Empfehlungsaktion „Wellnesstrip zu gewinnen“ richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser (im Folgenden Heinz von Heiden genannt), Chromstr. 12, 30916 Isernhagen; Veranstalter des Wellnesstrips das jeweilige regionale Hotel, das die entsprechende Wellness Leistungen durchführt. Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

Ablauf der Verlosungsaktion

Das Gewinnspiel „Wellnesstrip zu gewinnen“ ist ein zeitlich befristetes Gewinnspiel. Es startet am 01.01.2024 und endet am 31.12.2024. Dabei verlost Heinz von Heiden einen Wellnesstrip im Wert von 500,00 Euro in Deutschland. 

Verlost wird der Wellnesstrip unter den Heinz von Heiden-Bauherren, die im angegebenen Aktionszeitraum einen potentiellen neuen Bauherrn empfehlen. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist jedoch unabhängig von einem Vertragsabschluss zwischen dem neuen Bauherrn und Heinz von Heiden.

Die Teilnahme erfolgt innerhalb des Aktionszeitraums entweder über eine Registrierung auf der Homepage www.heinzvonheiden.de/empfehlung oder schriftlich über eine von Heinz von Heiden dafür herausgegebene Empfehlungs-Postkarte. Nach dieser Phase wird der Gewinner mittels Losentscheid ermittelt.  

Ab dem 05.01.2025 informiert Heinz von Heiden den Gewinner über die bei der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten. Dabei wird der Gewinner aufgefordert, die Inanspruchnahme des Gewinns zu bestätigen. Nach erfolgter Bestätigung wird der Gewinner auf unserer Homepage, www.heinzvonheiden.de, bekanntgegeben, sofern die entsprechende Einwilligung erteilt wurde.
 

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle Bauherren von Heinz von Heiden, die im Aktionszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 einen potentiellen neuen Bauherrn als Kunden für Heinz von Heiden empfehlen.
Pro abgeschlossenem Heinz von Heiden-Hausbauvertrag kann nur eine Person an der Verlosung teilnehmen. Eine Teilnahme an dem Gewinnspiel ist weiter aber nur dann möglich, wenn der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und seine Einwilligung zur entsprechenden Datenverarbeitung erklärt. (https://www.heinzvonheiden.de/datenschutz/)
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die bei ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. In ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen benötigen zur Teilnahme am Gewinnspiel die Einwilligung ihrer Betreuer.

Mitarbeiter der Heinz von Heiden Unternehmensgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Teilnahme

Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, muss sich der Teilnehmer innerhalb des Aktionszeitraums vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 entweder online über eine Registrierung auf der Homepage www.heinzvonheiden.de/empfehlung oder schriftlich über eine von Heinz von Heiden dafür herausgegebene Empfehlungs-Postkarte registrieren und die Geltung der Teilnahmebedingungen akzeptieren. Die Anmeldungen werden von Heinz von Heiden geprüft und freigegeben. Doppelte Registrierungen werden nicht berücksichtigt.

Gewinnbenachrichtigung

Der Gewinner des Wellness Trips wird ab dem 05.01.2025 ermittelt. Sofern mehr Heinz von Heiden Bauherren teilnehmen als es Plätze gibt, entscheidet das Los. Der Gewinner wird dann unverzüglich über seine bei der Registrierung angegebenen Kontaktdaten informiert. Dabei wird der Gewinner aufgefordert, die Inanspruchnahme des Gewinns zu bestätigen. Nach erfolgter Bestätigung wird der Gewinner auf unserer Homepage, www.heinzvonheiden.de, bekanntgegeben, sofern die entsprechende Einwilligung erteilt wurde. Eine Bestätigung der Gewinnannahme gegenüber Heinz von Heiden ist bis zum 31.06.2025 möglich. 

Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Heinz von Heiden nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht. Der Gewinn geht dann auf einen anderen Teilnehmer via Losverfahren über. 
 

Durchführung des Wellnesstrips

Nach Gewinnbestätigung durch den Gewinner wird zwischen Heinz von Heiden und dem Gewinner vereinbart, wann und wo der Wellness Trip in Deutschland stattfinden soll. Der Wellnesstrip wird dann von einem entsprechenden nationalen regionalen Hotel ausgeführt. Eine Durchführung im Ausland ist nicht möglich. 

Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Einlösung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden. 
 

Ausschluss vom Gewinnspiel

Heinz von Heiden behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von dem Gewinnspiel auszuschließen. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, kann der Gewinn auch nachträglich aberkannt werden.

Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Heinz von Heiden behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel „Wellnesstrip zu gewinnen“ im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.

Heinz von Heiden ist ebenfalls dazu berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere im Ausfall von Hard-oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
 

Haftungsausschluss

Heinz von Heiden ist nur der Veranstalter des Gewinnspiels und nicht der Veranstalter des Wellnesstrips. Veranstalter des Wellnesstrips ist das jeweilige regionale Hotel, das entsprechende Wellness Leistungen durchführt. Heinz von Heiden übernimmt deshalb keine Haftung für Körperverletzung, Gesundheitsbeschädigung, Tod, Sachbeschädigung bzw. den Verlust von mitgeführten Gegenständen, die ggf. im Hotel verloren gehen. Eine diesbezügliche Haftung bzw. ein weiterer Haftungsausschluss erfolgt über das durchführende regionale Hotel.

Als Veranstalter des Gewinnspiels übernimmt Heinz von Heiden keine Haftung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

Heinz von Heiden haftet nur für Schäden, welche von Heinz von Heiden oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dieses gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels eintreten. 

Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o.ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.
 

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe der persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere der Vor- und Nachname sowie die Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

Heinz von Heiden wird die eingegebenen Kontaktdaten ausschließlich zur Durchführung dieses Gewinnspiels und zur Benachrichtigung des Gewinners nutzen. Heinz von Heiden weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers weder an Dritte weitergegeben, noch diesen zur Nutzung überlassen werden. 

Hiervon ausgenommen sind das für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen sowie das ausgewählte Hotel, welche die angegeben Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels und des Wellnesstrips erheben, speichern und nutzen müssen.

Als Gewinnbenachrichtigung wird Heinz von Heiden die Teilnehmenden, die gewonnen haben, kontaktieren (bevorzugt per E-Mail). Außerdem wird Heinz von Heiden deren Vornamen und den Wohnort in angemessener Weise auf der Heinz von Heiden Homepage sowie auf den Social Media Kanälen veröffentlichen.

Im Zuge der Berichterstattung über den Gewinner könnten Fotos der Gewinner veröffentlicht werden (freiwillig). Diese Fotos werden in Verbindung mit dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens des Gewinners auf der Heinz von Heiden Homepage sowie auf den Social Media Kanälen von Heinz von Heiden veröffentlicht.

Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel eingegebenen Daten bei dem Veranstalter als auch beim Drittunternehmen gelöscht. Dieses gilt nicht für die personenbezogenen Daten des Gewinners, diese werden bei Heinz von Heiden unverzüglich Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gem. Art 17 DSGVO und des BDSG gelöscht.  

Salvatorische Klausel

Sofern eine Klausel dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser
Stand: März 2024