Baugenehmigung

Baugenehmigung für Ihr Haus: Voranfrage, Antrag und Ablauf

  • Wie Sie erfahren ob Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist
  • Was die Unterschiede zwischen Bauanzeige und Bauantrag sind
  • Wann eine Bauvoranfrage sinnvoll ist

Sobald es um Anträge und Behördengänge geht, sieht man sich schnell mit Paragraphen konfrontiert und es wird kompliziert. Auch das deutsche Baurecht hat seine ganz eigene Sprache. Dass es darüber hinaus auch noch regional geregelt ist und manchmal selbst Kommunen eigene Anforderungen haben, macht es nicht gerade einfacher für Bauherren.

Bauantrag, Bauanzeige und Bauvoranfrage. Wir erklären Ihnen alle Begrifflichkeiten, wann welche Art der Baugenehmigung sinnvoll ist und wie Sie bei den unterschiedlichen Verfahren Geld und Zeit sparen.

Checkliste Baugenehmigung:

(pdf, 216 KB )

1. Bauanzeige für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben

 

Wann stelle ich eine Bauanzeige?

Eine Bauanzeige ist nur möglich, wenn für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan gilt und dieser in allen Punkten eingehalten wird. Informieren Sie sich am besten vor dem Grundstückskauf, ob ein Bebauungsplan vorliegt. Grundsätzlich wird das Baurecht regional geregelt. Bei der zuständigen Baubehörde können Sie sich Auskunft darüber einholen, inwiefern Sie eine Bauanzeige oder einen Bauantrag beantragen müssen.

Wenn eine Bauanzeige genügt, ist das gut. Das Amt prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Sie können mit dem Bau beginnen, sofern die Baubehörde innerhalb von vier Wochen keine Einwände erhebt. Die Bauanzeige muss beim Einreichen vollständig und korrekt sein, da keine Änderungen vorgenommen werden können. Die Verantwortung trägt der Entwurfsverfasser. Der Entwurfsverfasser bestätigt, dass das geplante Gebäude den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht. 

 

2. Bauantrag für Baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben

Wann ist ein Bauantrag notwendig? 

Wenn für Ihr Grundstück kein Bebauungsplan vorliegt oder Sie von diesem abweichen wollen, dann ist in der Regel ein Bauantrag notwendig, um Ihr Bauvorhaben zu genehmigen.

Auf eine Baugenehmigung zu warten, kann schon ein Geduldsspiel werden. Je nachdem, wie ausgelastet das Bauamt ist, kann es bis zu 3 Monate dauern. Aber auch ein halbes Jahr ist nicht selten.

 

Welche Unterlagen benötige ich für den Bauantrag?

Welche Unterlagen für Ihren Bauantrag notwendig sind, erfahren Sie bei dem zuständigen Bauamt und bei Heinz von Heiden. Der Umfang unterscheidet sich im Detail manchmal sogar auf Kommunenebene.

Schauen Sie sich dazu auch auf unserer Homepage die FAQs an.

3. Bauvoranfrage bei Unsicherheit und Sonderfällen

 

Wann ist eine Bauvoranfrage sinnvoll?

Wenn hinsichtlich Ihres Bauvorhabens Unsicherheiten bestehen, eignet sich eine Bauvoranfrage. Die Unterlagen sind knapper, das Verfahren kürzer und Sie erhalten nach wenigen Wochen Rückmeldung in Form eines positiven oder negativen Bauvorbescheids. Die Anfrage wird beim zuständigen Bauordnungsamt eingereicht.

Bei folgenden Unklarheiten sollten Sie eine Bauvoranfrage stellen:

  • Es ist unklar, ob das Grundstück überhaupt bebaut werden kann
  • Für das Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor

Formale oder förmliche Bauanfrage?

Die Bauanfrage kann formal oder förmlich eingereicht werden. Informieren Sie sich auf der Homepage Ihrer Gemeinde über die Kontaktdaten, die notwendigen Unterlagen und ggfs. Vordrucke oder nutzen Sie den Behördenfinder. Üblicherweise müssen ein Lageplan oder ein Auszug aus der entsprechenden Flurkarte, eine Baubeschreibung und Zeichnungen des geplanten Bauvorhabens eingereicht werden.

Wenn die Behörde aufgrund der Voranfrage einen Bauvorbescheid erlässt, wird höchstwahrscheinlich auch der anschließende Bauantrag genehmigt. Mit dem Bau können Sie erst nach Erteilung der Baugenehmigung starten.

4. Kosten der Verfahren

 

Wie viel kosten Bauanzeige, Bauantrag und -voranfrage?

Für die unterschiedlichen Verfahren werden Kosten bei der Behörde fällig, die nicht bundesweit geregelt sind. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen örtlichen Amt. 

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Grundstückskauf mit Heinz von Heiden-Beratung

Grundstückskauf mit Heinz von Heiden-Beratung

Bei Fragen rund um das Traumgrundstück stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und erklären Ihnen, was Sie beim Grundstückskauf beachten sollten. Wir empfehlen eine möglichst frühe Einbindung eines Experten. Unsere Bauherrenfachberater sind hier natürlich entsprechend qualifiziert und stehen vom ersten Moment an zur Verfügung. Als Bauherr sollten Sie sich zunächst überlegen, welche Bedürfnisse und Ansprüche Sie an Ihr Haus haben. Neben den benötigten Räumen und deren Größen spielt auch die Art des neuen Hauses eine wichtige Rolle. Das Baurecht regelt die Art der Bebauung. Hier gibt es neben unterschiedlichen Nutzungsarten in der Regel auch einen detaillierten Bebauungsplan, der die erlaubten Gebäudearten definiert und verschiedene Vorgaben bezüglich der Dachfarbe, Trauf- und Firsthöhe, Dachart oder -neigung sowie vieler weiterer Punkte festlegen kann. Die vorgenannten Punkte haben natürlich Auswirkungen auf die mögliche Hausauswahl.

Sprechen Sie auf jeden Fall mit einem Experten über die Wünsche und Möglichkeiten. Bevor Sie ein Baugrundstück erwerben, sollten Sie Experten aufsuchen, die eventuell nötige Maßnahmen beurteilen können. Dazu zählen beispielsweise Art der Erschließung, Umfang der Gründungsmaßnahmen, Beschaffenheit des Grundstücks (Hanglage oder Gefälle). Gemeinsam mit unseren Bauleitern kann der Bauherrenfachberater hier entsprechende Hilfestellung leisten.

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