Geplante Mehrwertsteuersenkung bei Heinz von Heiden

Das müssen Sie wissen!

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Das Corona-Konjukturpaket sieht unter anderem eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % vor, befristet auf das Jahr 2020. Im Detail bezieht bezieht es sich auf den Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020.

Was bedeutet diese Entscheidung für die Verbraucher im Alltag und was ändert sich für unsere Baufamilien und unsere Bauinteressenten?

Gern möchte das Heinz von Heiden-Team hierzu aufklären.

Grundsätzliches für unsere Baufamilien:
Bei dem geschlossenen Hausbauvertrag mit unseren Bauherren handelt es sich um einen Werkvertrag. Das bedeutet, dass unsere Leistung erst dann erbracht ist, wenn das Traumhaus fertig gestellt wurde. Der zum Zeitpunkt der
Hausübergabe gültige Mehrwertsteuersatz ist auf die gesamte Leistung (Hausbauvertrag und Mehr-/Minderleistungen) anzuwenden, da es sich um eine einheitliche Leistung handelt. Heinz von Heiden wird die Mehrwertsteuersenkung an seine Bauherren unter Berücksichtigung des Fertigstellungsdatums weitergeben. Aus diesem Grund werden im Zeitraum vom 01.07. – 31.12.2020 alle Abschlagsrechnungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 16 % berechnet.

Für unsere Bauherren (je nach Bearbeitungsstand des Bauvorhabens) hat die geplante Umsatzsteuersenkung daher folgende Auswirkungen:

  • Fertigstellung des Bauvorhabens bis 30.06.2020:
    Es bleibt alles wie bisher. Das Bauvorhaben wird mit 19 % Umsatzsteuer abgerechnet. Eventuelle Gutschriften, die nach dem 30.06.2020 noch erteilt werden, werden ebenfalls mit 19 % berechnet, da die Gesamtleistung vor der Senkung der Mehrwertsteuer fertiggestellt wurde.
     
  • Fertigstellung des Bauvorhabens nach dem 01.07.2020:
    Alle Bauvorhaben, die in dem Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 fertiggestellt werden, profitieren von dem gesenkten Mehrwertsteuersatz auf den kompletten Hauspreis. Bei der Erstellung der Schlussrechnung werden alle Ratenrechnungen, die mit 19 % Mehrwertsteuer ausgestellt wurden, storniert und neu mit 16 % berechnet. Unsere Baufamilien erhalten zusätzlich eine Aufstellung, aus der die stornierten/neu berechneten Abschlagsrechnungen hervorgehen und der daraus resultierende Differenzbetrag ersichtlich ist. In der Schlussrechnung wird somit die „zu viel gezahlte“ Mehrwertsteuer ausgewiesen und verrechnet.
     
  • Fertigstellung des Bauvorhabens nach dem 01.01.2021:
    Zum jetzigen Zeitpunkt ist geplant, dass der Mehrwertsteuersatz zum 01.01.2021 wieder auf 19 % angehoben wird. Dies bedeutet, dass der nun wieder erhöhte Mehrwertsteuersatz auf die komplette Leistung Anwendung findet. Bei der Schlussrechnung werden alle mit 16 % Umsatzsteuer berechneten Raten storniert und neu mit 19 % berechnet. Unsere Bauherren erhalten auch hier zusätzlich eine Aufstellung, aus der die stornierten/neu berechneten Abschlagsrechnungen und der daraus resultierende Differenzbetrag ersichtlich sind.

 

Bei Rückfragen stehen unseren Baufamilien und Bauinteressenten gern Ihre Bauherrenfachberater zur Verfügung.

Ihr Heinz von Heiden-Team