Nutzungs- und Teilnahmebedingungen – Rechtliche Hinweise
Mädchen-Mannschaft als Einlaufkinder gesucht
Geltung dieser Nutzungsbedingungen/ Veranstalter
Willkommen beim Gewinnspiel „Einlaufkinder“
Die Teilnahme am Gewinnspiel "Einlaufkinder" von Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser im Folgenden - Heinz von Heiden - genannt, richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser, Chromstr. 12, 30916 Isernhagen.
Das Gewinnspiel von Heinz von Heiden ermöglicht elf Einlaufkindern (Mädchen) am Spiel Hannover 96 – 1. FC Kaiserslautern am 16.03.2024 teilzunehmen.
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 20.02.2024, 18.00 Uhr, bis zum 27.02.2024, 23.59 Uhr. Innerhalb des Zeitraums erhalten Nutzer der Homepage von Heinz von Heiden die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen. Nach dieser Phase wird die Gewinner-Mannschaft ermittelt. Das Los entscheidet, sofern es mehr Bewerber als Plätze gibt.
Ab dem 27.02.2024 informieren wir den Gewinner über die bei der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten. Dabei wird der Gewinner aufgefordert, die Inanspruchnahme seines Gewinns zu bestätigen. Nach erfolgter Bestätigung wird der Gewinner auf unserer Homepage, www.heinzvonheiden.de, bekanntgegeben.
Teilnahmeberechtigte Bewerben können sich alle Fußballvereine mit ihren Mädchenmannschaften im Alter von 6 - 9 Jahren (keine Einzelpersonen). Die Bewerbung kann nur durch einen volljährigen Trainer/ Betreuer der jeweiligen Fußballmannschaft erfolgen, der dann der alleinige Ansprechpartner gegenüber Heinz von Heiden ist.
Zu dem Spiel wird die einlaufende Mannschaft ausgelost, die sich aus jeweils 11 Einlaufkindern zusammensetzt. Die 11 Einlaufkinder begleiten die einlaufende Heimmannschaft „Hand in Hand“ auf das Spielfeld.
Teilnehmen können nur Einlaufkinder die körperlich gesund und sportlich voll belastbar sind.
Für die Teilnahme als Einlaufkind ist die Einwilligung mindestens eines sorgeberechtigten Erziehungsberechtigten des jeweiligen Einlaufkindes sowie die Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen auch durch die sorgeberechtigten Erziehungsberechtigten und Betreuer.
Die ausgeloste Mannschaft wird über den Trainer/Betreuer von Heinz von Heiden direkt angeschrieben (ca. 2 Wochen vor dem jeweiligen Spiel).
Mitarbeiter der Mensching Holding und deren Angehörige können nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Teilnahmevoraussetzungen und Benachrichtigungen Die Teilnahme ist ausschließlich online auf der Webseite www.heinzvonheiden.de möglich. Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist das richtige Ausfüllen des Gewinnspiel-Formulars und das Akzeptieren der Teilnahmebedingungen mittels Anklickens des entsprechenden Feldes.
Der in der Teilnahme angegebene Ansprechpartner der Gewinner-Mannschaft wird schriftlich benachrichtigt. Zur Gewinnabwicklung muss der Ansprechpartner der Gewinner-Mannschaft nach der Benachrichtigung innerhalb einer gesetzten Frist von 2 Tagen seine Kontaktdaten (Name, Adresse, PLZ, Ort, Handy-Nummer) und die genauen Daten des Vereins an die in der Benachrichtigung genannte E-Mailadresse senden.
Sofern diese Angaben nicht innerhalb der gesetzten Frist bzw. vollständig eingehen, verfällt der Gewinnanspruch. Gleiches gilt dann, wenn die Teilnahme der Gewinner-Mannschaft von dem Ansprechpartner widerrufen wird bzw. der Ansprechpartner keine 11 Einlaufkinder benennen kann.
Gleiches gilt, sofern der Ansprechpartner nicht die Gewähr übernimmt, dass alle erforderlichen Einwilligungen der sorgeberechtigten Erziehungsberechtigten und Betreuer, auch für die entsprechende vollumfängliche Geltung der Rechteübertragung (s.u.) sowie der Teilnahmebedingungen vorliegen.
Die Heimspiele von Hannover 96 werden von zahlreichen Medien begleitet. Dabei werden von den Einlaufkindern ggf. Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Des Weiteren werden auch die Namen und Fotos der Angehörigen der Gewinner-Mannschaft und deren Betreuer durch Heinz von Heiden veröffentlicht. Zur Verwendung dieser Bild- und Tonaufnahmen ist es notwendig, dass die sorgeberechtigten Erziehungsberechtigten der jeweiligen Einlaufkinder in die umfassende Rechteübertragung einwilligen. Ohne das Vorliegen einer solchen Rechteübertragung ist eine Teilnahme des betroffenen Einlaufkindes / der Betreuer leider nicht möglich. Der jeweilige Ansprechpartner der teilnehmenden Fußballmannschaften versichert, dass er die entsprechenden Einwilligungen der sorgeberechtigten Erziehungsberechtigten der Einlaufkinder sowie der Betreuer bereits vor der Teilnahme der jeweiligen Einlaufkinder / Betreuer eingeholt hat und diese auch während der Durchführung der Veranstaltung Bestand haben.
Die Teilnahme an der Bewerbung ist kostenlos.
Gewinn und Übermittlung des Gewinns Der Gewinn der jeweiligen Gewinner-Mannschaft umfasst ein Paket mit insgesamt 22 Tribünenkarten (11 Kindertickets für Kinder, die nicht älter sind als 9 Jahre und 11 Erwachsenentickets) für das Bundesligaheimspiel Hannover 96 – 1. FC Kaiserslautern.
Außerdem werden die Einlaufkinder komplett eingekleidet (Trikot, Hose, Stutzen). Die Kleidung geht anschließend in den Besitz der Kinder über. Die Kinder müssen nur Fußballschuhe/ Turnschuhe mitbringen.
Die verlosten Karten erhält die Gewinner-Mannschaft, sofern zeitlich möglich, per Mail an die angegebene Adresse des Ansprechpartners. Ein Umtausch, eine Übertragung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Laut den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen von Hannover 96 ist ein Weiterverkauf der Eintrittskarten ausdrücklich nicht gestattet und wird kostenpflichtig abgemahnt.
Reisekosten oder sonstige Zusatzkosten bzw. Spesen etc. werden weder für die Einlaufkinder noch für die Betreuer übernommen und gehen zu Lasten der Gewinner-Mannschaft.
Beendigung des Gewinnspiels Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Ausschluss Die Einlaufkinder sind verpflichtet, den Anordnungen der Betreuer Folge zu leisten. Heinz von Heiden behält sich das Recht vor, einzelne Einlaufkinder bei grober Nichtbeachtung der Anordnungen von der Veranstaltung auszuschließen. Der Erziehungsberechtigte ist dann verpflichtet, das betroffene Einlaufkind schnellstmöglich von der Veranstaltung abzuholen.
Kranken- und Haftpflichtversicherung/Haftung für Wertsachen Verletzungen vor bzw. bei Durchführung der Veranstaltung sind durch die jeweilige Versicherung der sorgeberechtigten Erziehungsberechtigen bzw. Betreuer abgesichert. Das Einlaufkind muss kranken- und haftpflichtversichert sein.
Für den Verlust von Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
Datenschutz Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe der persönlichen Kontaktdaten des angegebenen Ansprechpartners und ggf. der jeweiligen Einlaufkinder und Betreuer notwendig. Der angegebene Ansprechpartner versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor,- Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter wird die eingegebenen Kontaktdaten ausschließlich zur Durchführung dieses Gewinnspiels und zur Benachrichtigung der/des Gewinner/s nutzen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erheben, speichern und nutzen muss.
Nach Abschluss des Gewinnspiels, jedoch spätestens unverzüglich nach Ablauf des Spieltages werden die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel eingegebenen Daten bei dem Veranstalter als auch bei dem Drittunternehmen vollständig gelöscht.
Im Falle eines Gewinns, erklären sich die Teilnehmer bzw. die sorgeberechtigten Erziehungsberechtigten des jeweiligen Einlaufkindes der Gewinner-Mannschaft mit der Veröffentlichung ihres Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.
Mit der oben beschriebenen, notwendigen Nutzung der Kontaktdaten zur Durchführung des Gewinnspiels sind die Teilnehmer bzw. die sorgeberechtigten Erziehungsberechtigten des jeweiligen Einlaufkindes der Gewinner-Mannschaft einverstanden. Die Einwilligung zu dieser Datennutzung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Homepage www.heinzvonheiden.de angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des betreffenden Teilnehmers umgehend gelöscht.
Facebook Disclaimer Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Anwendbares Recht Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an Heinz von Heiden zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Homepage www.heinzvonheiden.de.
Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Viel Glück und Erfolg wünscht das Team von Heinz von Heiden.
Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser
Stand: Februar 2024