Förderungen für die Neubauten von Heinz von Heiden
Hausbau-Förderung 2024: "Klimafreundlicher Neubau" (KFN)
Bis zu 150.000 € zinsvergünstigte Darlehen erhalten
Seit März 2023 werden Bauherren, die energieeffizient und klimafreundlich bauen wollen, großzügig von der KfW-Förderung belohnt. Sie haben die Möglichkeit, sich für die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zu bewerben, die zinsvergünstigte Darlehen für Wohngebäude bereitstellt. Diese Förderung teilt sich in zwei Förderstufen, die Ihnen einen zinsvergünstigten Kredit bis zu 150.000 Euro bieten. Das Gesamtvolumen der Förderung ist auf 750 Millionen Euro begrenzt.
Anforderungen an KFN-Häuser
Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen Wohn- und Nichtwohngebäude sowohl den Standard eines Klimafreundlichen Neubau, wie auch u.a. einer Lebenszyklus-Analyse erfüllen. Damit darf Ihr massivgebauter Neubau keine fossilen Wärmeerzeuger verwenden. Mit Heinz von Heiden können Sie Ihr Massivhaus entsprechend energieeffizient umsetzen und mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpen ausstatten. Die KFN-Förderung berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus des Neubaus, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Klimaziele von "fit für 55" zu erreichen. Damit sollen Treibhausgasemissionen vom Bau über die Nutzung bis zum potenziellen Rückbau reduziert werden.
KFN-förderfähige Häuser von Heinz von Heiden
Diese Häuser sind von uns bereits auf KFN-Förderung geprüft:
Übersicht Förderprogramme der KfW Bank
Im Jahr 2023 sind für Hausneubauten folgende KfW-Kredite interessant:
- 124 - Wohneigentumsprogramm
- 270 - Erneuerbare Energien
- 297 - Klimafreundlicher Neubau
- 300 – Wohneigentum für Familien
Sie unterscheiden sich je nachdem, was gefördert werden soll und wie viele Kinder sich im Haushalt befinden. Welcher KfW-Kredit für Sie relevant ist, klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichem Gespräch.
Staatliche Hausbau-Förderprogramme
Baukindergeld 2024
Das Baukindergeld 2023, auch bekannt als "Wohneigentum für Familien" (WEF), ist das Nachfolgemodell des Baukindergeldes und wurde am 1. Juni 2023 als KfW-Programm Nr. 300 eingeführt. Die Einkommensgrenze für eine Familie liegt bei 90.000 Euro pro Jahr, zuzüglich 10.000 Euro pro Kind. Der maximale Förderbetrag beträgt 270.000 Euro in Form eines zinsgünstigen Kredits. Das Programm unterstützt Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen beim Bau eines klimafreundlichen Hauses. Es bietet zinsverbilligte KfW-Kredite zur Förderung der Eigentumsbildung. Das Baukindergeld 2024 ermöglicht es Familien, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen und finanziell unterstützt zu werden.
Hausbau-Förderungen der Bundesländer
Auch Bundesländer, Regionen und Kommunen bieten lukrative Förderungen für klimafreundliche Neubauten an, wie z.B. ein zinsloses Darlehen von bis zu 240.000 Euro von der L-Bank Baden-Württemberg für Familien, die bestimmte Energieeffizienzkriterien erfüllen. In Nordrhein-Westfalen gibt es einen Familienbonus für einkommensschwächere Haushalte mit Bauabsichten. Diese regionalen Förderungen ergänzen die KfW-Programme und können die Budgetlücke verringern. Sprechen Sie uns gerne dazu direkt an, wir beraten Sie hier gerne zu den weiteren Schritten.
Die genauen Informationen und der Ablauf können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Hier sind jedoch einige allgemeine Schritte, die Ihnen helfen, die passenden Informationen zu erhalten und den Antragsprozess zu starten:
1. Recherche: Besuchen Sie die offizielle Website Ihres Bundeslandes und suchen Sie nach dem Bereich für Wohnungsbauförderung oder Neubau. Dort sollten Sie detaillierte Informationen über die verfügbaren Förderprogramme, Voraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren finden.
2. Kontaktaufnahme: Falls Sie auf der Website nicht alle benötigten Informationen finden, können Sie sich direkt an die zuständige Stelle wenden. Oftmals gibt es spezielle Behörden oder Ämter, die für die Vergabe der Fördermittel zuständig sind.
3. Antragsstellung: Sobald Sie alle relevanten Informationen gesammelt haben, können Sie einen Antrag stellen. Die genauen Schritte und das erforderliche Antragsformular finden Sie entweder auf der Website oder erhalten sie von der zuständigen Stelle.
4. Bearbeitung und Entscheidung: Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird er von der zuständigen Stelle bearbeitet. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Behörde prüft Ihren Antrag, überprüft Ihre Unterlagen und trifft eine Entscheidung über die Gewährung der Fördermittel. Sie werden über das Ergebnis benachrichtigt.
Wir helfen Ihnen gerne durch den Dschungel an Förderprogrammen
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (GEG, BEG & KfW)
Die BEG vereint die bisherigen KfW-Förderungen für Neubau und Sanierung und belohnt Energieeinsparungen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Ihr Ziel ist es, den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2045 um rund 80 Prozent zu senken. Bei Heinz von Heiden sind Bauherren mit den neuen Effizienzhausstufen der BEG gut aufgestellt. Je nach gewählter Effizienzhausstufe können Kredite beantragt werden.
Vorteile der BEG für Bauherren
Die BEG bietet Kredite und gilt für alle Wohngebäude, einschließlich Einfamilienhäusern. Bauherren mit einem Effizienzhaus profitieren zudem von niedrigeren Energiekosten. Die Entscheidung zwischen einem Kredit und einem Zuschuss hängt von der Finanzierungssituation der Bauherren ab. Ein Kredit mit Tilgungszuschuss eignet sich für diejenigen, die eine Finanzierung benötigen. Der Zuschuss ist vorteilhaft, wenn der Bauherr über ausreichend Eigenkapital verfügt oder die Finanzierung unabhängig von den BEG-Fördermitteln erfolgt.
Warum das Thema Energieeffizienz bei Neubauten so wichtig ist, haben wir in einem ausführlichen Interview festgehalten. Welche spannenden Punkte der erfahrene Energieexperte Waldemar Tschechowski anbringt, können Sie hier nachlesen.