Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel „Rundflug über die Heinz von Heiden Arena“
Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Rundflug über die Heinz von Heiden Arena“ richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser (im Folgenden „Heinz von Heiden“ genannt), Chromstr. 12, 30916 Isernhagen; Veranstalter des Wellnesstrips das jeweilige regionale Flugunternehmen, das den entsprechenden Rundflug durchführt; Veranstalter des Fußballspiels ist Hannover 96 GmbH & Co. KGaA. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen mit den entsprechenden Datenschutzbestimmungen.
Ablauf der Verlosungsaktion
Das Gewinnspiel „Rundflug über die Heinz von Heiden Arena“ ist ein zeitlich befristetes Gewinnspiel. Es startet am 13.09.2022 und endet am 22.09.2022 um 23:59 Uhr. Dabei verlost Heinz von Heiden einen Rundflug mit einer Cessna 172 über Hannover und die Heinz von Heiden Arena am 30.09.2022 sowie zwei VIP-Karten für das Fußballspiel Hannover 96 gegen des Hamburger Sportverein am 30.09.2022 um 18:30 Uhr.
Verlost wird ein 30-minütiger Cessna 172-Rundflug über die hannoversche Innenstadt (inklusive Heinz von Heiden Arena) am 30.09.2022 für zwei Personen, der Shuttle-Service vom Airport Hannover bis zur Heinz von Heiden Arena. Zusätzlich erhalten die beiden Gewinner je ein VIP-Ticket für die Partie Hannover 96 gegen den Hamburger Sportverein, ebenfalls stattfindend am 30.09.2022. Unter allen Teilnehmenden, die sich per Kontaktformular auf der folgenden Gewinnspielseite www.heinzvonheiden.de/rundflug-ueber-die-heinz-von-heiden-arena/ registriert haben, wird ein Gewinner ausgelost, der dann per E-Mail oder Telefon informiert wird.
Ab dem 23.09.2022 informiert Heinz von Heiden den Gewinner über die bei der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten (E-Mail oder Telefon). Dabei wird der jeweilige Gewinner aufgefordert, die Inanspruchnahme des Gewinns zu bestätigen. Nach erfolgter Bestätigung wird der Gewinner auf unserer Homepage, www.heinzvonheiden.de, bekanntgegeben, sofern die entsprechende Einwilligung erteilt wurde.
Teilnahme
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, muss sich der Teilnehmer innerhalb des Aktionszeitraums vom 13.09.2022 bis 22.09.2022, 23:59 Uhr über das Kontaktformular auf der Gewinnspielseite www.heinzvonheiden.de/rundflug-ueber-die-heinz-von-heiden-arena/ registrieren und die Geltung der Teilnahmebedingungen akzeptieren.
Der Teilnehmer des Gewinnspiels ist für die Inhalte ihres abgesendeten Kontaktformulars selbst verantwortlich. Die Anmeldungen werden von Heinz von Heiden geprüft und freigegeben. Doppelte oder mehrfache Registrierungen werden nicht berücksichtigt.
Gewinnbenachrichtigung
Der Gewinner wird am 23.09.2022 ermittelt. Sofern mehr als ein Teilnehmer ein entsprechendes Kontaktformular über die Gewinnspielseite www.heinzvonheiden.de/rundflug-ueber-die-heinz-von-heiden-arena/ abgeschickt hat, entscheidet das Los.
Der Gewinner wird unverzüglich über seine bei der Registrierung angegebenen Kontaktdaten, E-Mail oder Telefon, informiert. Dabei wird der Gewinner aufgefordert, die Inanspruchnahme des Gewinns zu bestätigen. Nach erfolgter Bestätigung wird der Gewinner auf unserer Homepage, www.heinzvonheiden.de, bekanntgegeben, sofern die entsprechende Einwilligung erteilt wurde. Eine Bestätigung der Gewinnannahme gegenüber Heinz von Heiden ist nur bis zum 27.09.2022 möglich.
Sofern die Gewinnbenachrichtigung nicht zustellbar ist oder der Gewinner auf die Gewinnbenachrichtigung nicht innerhalb der Frist reagiert und/oder die Annahme des Gewinns nicht bestätigt, ist Heinz von Heiden nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht. Der Gewinn geht dann auf einen anderen Teilnehmer via Losverfahren über.
Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen natürlichen Personen, die im Aktionszeitraum vom 13.09.2022 bis 22.09.2022 ein Kontaktformular auf der Gewinnspielseite www.heinzvonheiden.de/rundflug-ueber-die-heinz-von-heiden-arena/ abgeschickt haben. In ihrer Geschäftsführigkeit beschränkte Personen benötigen zur Teilnahme am Gewinnspiel die Einwilligung ihrer Betreuer. Eine Teilnahme in fremdem Namen ist nicht erlaubt.
Eine Teilnahme an dem Gewinnspiel ist weiter aber nur dann möglich, wenn der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und seine Einwilligung zur entsprechenden Datenverarbeitung erklärt. www.heinzvonheiden.de/rundflug-ueber-die-heinz-von-heiden-arena/
Mitarbeiter der Mensching-Unternehmensgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Ausschluss vom Gewinnspiel
Heinz von Heiden behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von dem Gewinnspiel auszuschließen. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, kann der Gewinn auch nachträglich aberkannt werden.
Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Heinz von Heiden behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel „Rundflug über die Heinz von Heiden Arena“ jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, abzubrechen oder einzustellen.
Hierzu gehört auch der Fall, wenn ein auch nur versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere im Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen. Sollten Änderungen notwendig sein, werden die Teilnehmer auf der Homepage informiert.
Haftungsausschluss
Heinz von Heiden ist nur der Veranstalter des Gewinnspiels und nicht der Veranstalter des Rundflugs oder des Fußballspiels. Veranstalter des Rundflugs ist ein regionales Flugunternehmen compass air charter, Nordstraße 1, GAT 1, 30669 Hannover Airport. Veranstalter des Fußballspiels ist Hannover 96 GmbH & Co. KGaA.
Der Transport vom Flughafen zum Stadion erfolgt durch Mitarbeiter von Heinz von Heiden. Die Beförderung ist unentgeltlich. Der Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist damit nicht eröffnet.
Heinz von Heiden übernimmt keine Haftung für Körperverletzung, Gesundheitsbeschädigung, Tod, Sachbeschädigung oder auch den Verlust von mitgeführten Gegenständen, die ggf. beim Rundflug oder dem Fußballspiel verloren gehen. Eine diesbezügliche Haftung bzw. ein weiterer Haftungsausschluss erfolgt über den jeweiligen Veranstalter.
Heinz von Heiden haftet nur für Schäden, welche von Heinz von Heiden oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde.
Als Veranstalter des Gewinnspiels übernimmt Heinz von Heiden keine Haftung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o.ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.
Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Datenschutz und Informationspflichten nach Art 13 DSGVO
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Heinz von Heiden die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmung bis zum Ablauf des Gewinnspiels verwendet und speichert.
Unsere allgemeine Datenschutzerklärung finden Sie hier:
www.heinzvonheiden.de/datenschutz/
Die ergänzende Datenschutzerklärung enthält für unser Gewinnspiel einige zusätzliche Informationen (Informationspflichten nach Art 13 DSGVO) zu unserer allgemeinen Datenschutzerklärung. Bitte lesen Sie zunächst unsere allgemeine Datenschutzerklärung und erst dann die nachfolgenden Informationen.
Informationspflichten nach Art 13 DSGVO
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser
Chromstraße 12
30916 Isernhagen
Kontaktdaten des externen Datenschutzbeauftragten
S-CON DATENSCHUTZ MICHAEL J. SCHÖPF
Kriegerstraße 44
30161 Hannover
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Art 6 Abs. 1 DSGVO
Zweck der Datenverarbeitung
Gewinnspiel „Rundflug über die Heinz von Heiden Arena“
Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Verarbeitung
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe der persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers notwendig, sobald er als Gewinner ermittelt wurde. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere der Vor- und Nachname sowie die Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Heinz von Heiden wird die eingegebenen Kontaktdaten ausschließlich zur Durchführung dieses Gewinnspiels und zur Benachrichtigung des Gewinners nutzen. Heinz von Heiden weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers weder an Dritte weitergegeben, noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Hiervon ausgenommen sind das für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen sowie die Veranstalter des Rundflugs und des Fußballspiels, welche die angegeben Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels, des Rundflugs und des Spiels erheben, speichern und nutzen müssen. Auf diesbezüglich ggf. bestehende Datenschutzbestimmungen wird verwiesen.
Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel eingegebenen Daten bei dem Veranstalter als auch beim Drittunternehmen gelöscht. Dieses gilt nicht für die personenbezogenen Daten des Gewinners, diese werden bei Heinz von Heiden unverzüglich Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gem. Art. 17 DSGVO und des BDSG gelöscht.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten
Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser
Hinweis auf die Rechte der Betroffenen
Gemäß Art. 15 DSGVO steht Ihnen ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Darüber hinaus steht es Ihnen frei, Ihre Rechte auf Berichtigung, Löschung oder, sofern das Löschen nicht möglich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit gemäß der Artikel 16–18, 20 DSGVO geltend zu machen. Sollten Sie dieses Recht in Anspruch nehmen wollen, so wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten.
Weiterhin haben Sie gemäß Art. 13 Abs. 2 lit. b) DSGVO das Recht, jederzeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Der Verantwortliche verarbeitet die Daten dann nicht mehr, es sei denn er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, der Ausübung oder der Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art 21 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art 7 DSGVO). Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtsmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Weiterhin steht Ihnen das Recht zu, sich jederzeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Sollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht unter Einhaltung der Datenschutzgesetze erfolgt, würden wir Sie höflich darum bitten, sich mit unserem Datenschutzbeauftragten in Kontakt zu setzen.
Die in Niedersachsen zuständige Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für den Datenschutz
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Tel.: 0511 1204500
Salvatorische Klausel
Sofern eine Klausel dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser
Stand: September 2022