GEWINNSPIEL "1.000 EUR Media Markt-Gutschein"
Die Teilnahme an der Empfehlungsaktion „1.000 EUR Media Markt-Gutschein“ richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser (im Folgenden Heinz von Heiden genannt), Chromstr. 12, 30916 Isernhagen. Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
Ablauf der Verlosungsaktion
Das Gewinnspiel „1.000 EUR Media Markt-Gutschein“ ist ein befristetes Gewinnspiel. Es startet am 01.04.2023 und endet am 30.09.2023. Dabei verlost Heinz von Heiden einen Media Markt-Gutschein im Wert von 1.000 EUR.
Verlost wird der 1.000 EUR Gutschein unter allein Heinz von Heiden-Bauherren, die im angegebenen Aktionszeitraum an der Kundenzufriedenheitsaktion 2023 teilgenommen hat.
Die Teilnahme erfolgt innerhalb des Aktionszeitraums per Einreichen der Bewertung durch einen Screenshot an die E-Mail-Adresse zufrieden@heinzvonheiden.de. Nach dieser Phase wird der Gewinner mittels Losentscheides ermittelt.
Ab dem 04.10.2023 informiert Heinz von Heiden den Gewinner über die E-Mail-Adresse, mit welcher der Screenshot eingereicht wurde. Dabei wird der Gewinner aufgefordert, die Inanspruchnahme des Gewinns zu bestätigen.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Bauherren von Heinz von Heiden, die im Aktionszeitraum vom 01.04.2023 bis 30.09.2023 an der Kundenzufriedenheitsaktion 2023 teilgenommen haben und an die E-Mail-Adresse zufrieden@heinzvonheiden.de einen Screenshot davon eingereicht haben.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die bei ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. In ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen benötigen zur Teilnahme am Gewinnspiel die Einwilligung ihrer Betreuer.
Mitarbeiter der Heinz von Heiden Unternehmensgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnahme
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer innerhalb des Aktionszeitraums vom 01.04.2023 bis 30.09.2023 lediglich einen Screenshot von der Bewertung an die E-Mail-Adresse zufrieden@heinzvonheiden.de einreichen. Mit dem Versand des Screenshots stimmt der Absender den Teilnahmebedingungen zu.
Gewinnbenachrichtigung
Der Gewinner des 1.000 EUR Media Markt-Gutscheines wird ab dem 04.10.2023 ermittelt. Sofern mehr Heinz von Heiden Bauherren teilnehmen als es Plätze gibt, entscheidet das Los. Der Gewinner wird dann unverzüglich informiert. Dabei wird der Gewinner aufgefordert, die Inanspruchnahme des Gewinns zu bestätigen. Eine Bestätigung der Gewinnannahme gegenüber Heinz von Heiden ist bis zum 31.10.2023 möglich.
Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Heinz von Heiden nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht. Der Gewinn geht dann auf einen anderen Teilnehmer via Losverfahren über.
Durchführung des Gewinnspiels
Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
Ausschluss vom Gewinnspiel
Heinz von Heiden behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von dem Gewinnspiel auszuschließen. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, kann der Gewinn auch nachträglich aberkannt werden.
Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Heinz von Heiden behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel „1.000 EUR Media Markt-Gutschein“ im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
Heinz von Heiden ist ebenfalls dazu berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere im Ausfall von Hard-oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
Haftungsausschluss
Als Veranstalter des Gewinnspiels übernimmt Heinz von Heiden keine Haftung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o.ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe der persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere der Vor- und Nachname sowie die Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Heinz von Heiden wird die eingegebenen Kontaktdaten ausschließlich zur Durchführung dieses Gewinnspiels und zur Benachrichtigung des Gewinners nutzen. Heinz von Heiden weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers weder an Dritte weitergegeben, noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Hiervon ausgenommen sind das für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen sowie das ausgewählte Hotel, welche die angegeben Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels und des Wellnesstrips erheben, speichern und nutzen müssen.
Als Gewinnbenachrichtigung wird Heinz von Heiden die Teilnehmenden, die gewonnen haben, kontaktieren (bevorzugt per E-Mail).
Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel eingegebenen Daten bei dem Veranstalter als auch beim Drittunternehmen gelöscht. Dieses gilt nicht für die personenbezogenen Daten des Gewinners, diese werden bei Heinz von Heiden unverzüglich Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gem. Art 17 DSGVO und des BDSG gelöscht.
Salvatorische Klausel
Sofern eine Klausel dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser
Stand: April 2023