Best-Preis Garantie mit Heinz von Heiden –
weil wir es können!
Profitieren Sie von unserer Best-Preis Garantie und sparen Sie bares Geld.
Sie möchten sich Ihren Traum vom Haus erfüllen und dabei sicher sein, dass Sie das beste Angebot auf dem großen Markt der Hausbauunternehmen erhalten?
Dann gehören auch Sie zu den Bauherren, die einen Heinz von Heiden-Hausbauvertrag abschließen, und sichern Sie sich unsere Best-Preis Garantie.
Unser Versprechen: Wir bieten Ihnen den besten Preis auf dem Markt - denn erst kürzlich wurden wir zum siebten Mal Preissieger beim Deutschland Test!
Sollten Sie dennoch ein günstigeres verbindliches Hausangebot eines Wettbewerbers mit gleichen Komplettleistungen vorlegen können, gleichen wir die Differenz aus. So können Sie sicher sein, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihr Traumhaus von Heinz von Heiden zu bekommen.
Außerdem können Sie sich im Rahmen der „Best-Preis Garantie“ für die komplette Bezahlung Ihres Traumhauses erst nach Hausübergabe entscheiden und für eine kostenlose Finanzierungsberatung mit möglichen Angeboten, die bis zu 12 Monate bereitstellungszinsfreie Zeit beinhalten.
Sie suchen nach der perfekten Finanzierungslösung für Ihr Traumhaus?
Gemeinsam mit uns unserem Partner Hausbau Finanz bieten wir Ihnen Ihre optimale Hausbau-Finanzierung an, profitieren Sie im Rahmen der Best-Preis Garantie von unseren Finanzierungsaktionen:
Unsere Heinz von Heiden-Bauherrenfachberater stehen Ihnen beratend zur Seite und freuen sich, gemeinsam mit Ihnen Ihr Traumhaus zu planen.
1 Voraussetzung für die Gewährung der Best-Preis Garantie ist die Vorlage des Festpreisangebotes eines zu Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser im Wettbewerb stehenden Bauregieunternehmens (Hausbauunternehmens) bei gleicher Komplettleistung, ersichtlich aus einem einzigen, die Komplettleistung umfassend regelnden Bauwerkvertrag. Dies bedeutet auch, dass der Bauherr dabei für alle Leistungen nur ein Bauregieunternehmen/ Hausbauunternehmen als Vertragspartner hat, nicht mehrere Vertragspartner, welche die Komplettleistung unter sich aufteilen. Eine Vergleichbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn sowohl die Hausplanung, die Gründung, die Qualität, die Konstruktion, die Bauweise, die Haustechnik und die Ausstattung gleichwertig sind. Bei der Bestpreisgarantie wird ein Hausangebot einesWettbewerbers nur über die gesamten vertraglichen Bauleistungen verglichen, Preisdifferenzen bei einzelnen Leistungen (z.B. Verblenderaufpreis) kommen nicht in Betracht.
2 Bezahlung bei Übergabe:
Der Auftraggeber (Bauherr) verpflichtet sich, zeitnah nach Erhalt der Bauantrags- bzw. Bauanzeigeunterlagen, spätestens mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. Eingangsbestätigung der Bauanzeige, eine unwiderrufliche und unbefristete Bankbürgschaft eines Geldinstitutes über die Gesamtauftragssumme beizubringen. Aus der zu stellenden Bankbürgschaft muss sich die Verpflichtung der Bank gegenüber dem Auftraggeber (Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser) ergeben, gemäß vertraglichem Zahlungsplan sowie zur Zahlung von Mehrleistungsraten nach Zahlungsfreigabe durch den Auftraggeber direkt an den Auftragnehmer zu leisten. Die entstehenden Kosten der Bankbürgschaft gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Geldinstitut anzuweisen, die vereinbarte(n) Rate(n) einschließlich eventueller Ergänzungsaufträge nach dem Zahlungsplan/Baufortschritt auszuzahlen. Für Ergänzungsaufträge, die nach Vorliegen der vorgenannten Finanzierungssicherstellung abgeschlossen und bestätigt werden, ist ebenfalls die Finanzierungssicherstellung sofort nachzuweisen, bzw. die Hauptfinanzierungssicherstellung
abzuändern. Die Finanzierung kann auch sichergestellt werden durch Abtretung der Forderung des Auftraggebers gegen ein Kreditinstitut in Höhe der Gesamtauftragssumme, wenn insoweit ein entsprechendes Bankguthaben des Auftraggebers vorhanden ist. Sollte der Auftraggeber nicht in der Lage sein, eine der zuvor beschriebenen Finanzierungssicherstellungen fristgerecht zu erbringen, ist eine Bezahlung bei Hausübergabe nicht möglich. Es gilt dann der in den Vertragsbedingungen aufgeführte Standard-Zahlungsplan nebst der entsprechenden Finanzierungssicherstellung.
3 Bauzeitgarantie:
Zwischen dem Bauherren und Heinz von Heiden kann eine verbindlich einzuhaltende Bauzeit vereinbart werden. Diese Bauzeit verlängert sich jeweils um einen Monat bei Bauvorhaben mit Keller, einer Fußbodenheizung und einer Wohnfläche ab 170 m². Die vereinbarte Bauzeit gilt als eingehalten, wenn zum vereinbarten Termin (ggf. zzgl. eventueller Verlängerungszeiten) das Bauvorhaben bezugsfertig hergestellt ist. Alle Details und Voraussetzungen zur Einplanungszeit, zur Bauzeitberechnung, zum Baubeginn sowie die Folgen einer Verzögerung und daraus resultierende Konsequenzen sowie auch Vertragsstrafen werden vertraglich in der „Bauzeitvereinbarung Teil I und Teil II" festgelegt.
4 Festpreis-Garantie:
Bei der Festpreisgarantie handelt es sich um eine Preisbindung zwischen Heinz von Heiden und unseren Bauherren. Wir sind eines der wenigen Hausbauunternehmen, das Ihnen 15 Monate lang einen hervorragenden Festpreis zum Bau Ihres Hauses verspricht. Die Festpreisvereinbarung wird ausdrücklich im Bauvertrag geregelt. Der im Festpreis enthaltene Leistungsumfang wird ebenfalls genau in der Baubeschreibung des Hausbauvertrags definiert. Mit unserem Festpreis für Ihr Massivhaus haben Sie die Möglichkeit, Ihr neues Eigenheim zu fest kalkulierbaren Konditionen zu bauen. Dieser Festpreis verliert innerhalb der 15 Monate auch im Falle von unerwarteten Kostensteigerungen nicht an Gültigkeit. Dadurch gewährleisten wir Ihnen jederzeit ein sicheres und verlässliches Fundament für Ihr Bauprojekt.
5 Finanzierungsangebot:
Heinz von Heiden bietet Bauherren die Finanzierung ihres Bauvorhabens über den Partner Hausbau Finanz GmbH an. Die Erstellung eines Finanzierungsangebots erfolgt kostenlos. Sollten Sie sich zudem für die komplette Bezahlung Ihres Traumhauses erst nach Hausübergabe entscheiden, bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der ING für Ihre Baufinanzierung eine kostenlose Bankbürgschaft an.