Bestpreis-Garantie mit Heinz von Heiden –
weil wir es können!

Profitieren Sie von unserer Bestpreis-Garantie und sparen Sie bares Geld.

Hein von Heiden Best Price Garantie
Hein von Heiden Best Price Garantie
Hein von Heiden Best Price Garantie

Sie möchten sich Ihren Traum vom Haus erfüllen und dabei sicher sein, dass Sie das beste Angebot auf dem großen Markt der Hausbauunternehmen erhalten?

Dann gehören auch Sie zu den 54 ersten Bauherren, die einen Heinz von Heiden-Hausbauvertrag abschließen, und sichern Sie sich unsere Bestpreis-Garantie. 

Unser Versprechen: Wir gehen auf jeden Preis ein! Gegenüber Bauherren, die dementsprechend im Zuge des Abschlusses des Hausbauvertrages ein günstigeres verbindliches Hausangebot eines Wettbewerbers mit gleichen Komplettleistungen vorlegen können, wird die Differenz ausgeglichen. So können Sie sicher sein, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für ihr Traumhaus zu bekommen.

Unser Versprechen: Wir gehen auf jeden Preis ein! Gegenüber Bauherren, die dementsprechend im Zuge des Abschlusses des Hausbauvertrages ein günstigeres verbindliches Hausangebot eines Wettbewerbers mit gleichen Komplettleistungen vorlegen können, wird die Differenz ausgeglichen. So können Sie sicher sein, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für ihr Traumhaus zu bekommen.

Außerdem können Sie sich im Rahmen der „Bestpreis-Aktion“ für die komplette Bezahlung Ihres Traumhauses erst nach Hausübergabe entscheiden und für eine kostenlose Finanzierungsberatung mit möglichen Angeboten, die bis zu 12 Monate bereitstellungszinsfreie Zeit beinhalten.

Hein von Heiden Best Price Garantie Signet

Aktionsvorteile auf einen Blick:

  • Bestpreis-Garantie 1
  • Bezahlung erst bei Übergabe 2
  • 15 Monate Bauzeitgarantie 3
  • Finanzierungsangebot 4
    • Kostenfreie Angebotserstellung
    • Mindestens 12 Monate keine Bereitstellungszinsen
    • Keine Avalgebühr (Bürgschaftsgebühr)

 

Unsere Heinz von Heiden-Bauherrenfachberater stehen Ihnen beratend zur Seite und freuen sich, gemeinsam mit Ihnen Ihr Traumhaus zu planen.

Kontaktdaten

1 Voraussetzung für die Gewährung der Bestpreis-Garantie ist die Vorlage des Festpreisangebotes eines zu Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser im Wettbewerb stehenden Bauregieunternehmens (Hausbauunternehmens) bei gleicher Komplettleistung, ersichtlich aus einem einzigen, die Komplettleistung umfassend regelnden Bauwerkvertrag. Dies bedeutet auch, dass der Bauherr dabei für alle Leistungen nur ein Bauregieunternehmen/ Hausbauunternehmen als Vertragspartner hat, nicht mehrere Vertragspartner, welche die Komplettleistung unter sich aufteilen. Eine Vergleichbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn sowohl die Hausplanung, die Gründung, die Qualität, die Konstruktion, die Bauweise, die Haustechnik und die Ausstattung gleichwertig sind. Bei der Bestpreisgarantie wird ein Hausangebot einesWettbewerbers nur über die gesamten vertraglichen Bauleistungen verglichen, Preisdifferenzen bei einzelnen Leistungen (z.B. Verblenderaufpreis) kommen nicht in Betracht.  

2 Bezahlung bei Übergabe: 
Der Auftraggeber (Bauherr) verpflichtet sich, zeitnah nach Erhalt der Bauantrags- bzw. Bauanzeigeunterlagen, spätestens mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. Eingangsbestätigung der Bauanzeige, eine unwiderrufliche und unbefristete Bankbürgschaft eines Geldinstitutes über die Gesamtauftragssumme beizubringen. Aus der zu stellenden Bankbürgschaft muss sich die Verpflichtung der Bank gegenüber dem Auftraggeber (Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser) ergeben, gemäß vertraglichem Zahlungsplan sowie zur Zahlung von Mehrleistungsraten nach Zahlungsfreigabe durch den Auftraggeber direkt an den Auftragnehmer zu leisten. Die entstehenden Kosten der Bankbürgschaft gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Geldinstitut anzuweisen, die vereinbarte(n) Rate(n) einschließlich eventueller Ergänzungsaufträge nach dem Zahlungsplan/Baufortschritt auszuzahlen. Für Ergänzungsaufträge, die nach Vorliegen der vorgenannten Finanzierungssicherstellung abgeschlossen und bestätigt werden, ist ebenfalls die Finanzierungssicherstellung sofort nachzuweisen, bzw. die Hauptfinanzierungssicherstellung 

abzuändern. Die Finanzierung kann auch sichergestellt werden durch Abtretung der Forderung des Auftraggebers gegen ein Kreditinstitut in Höhe der Gesamtauftragssumme, wenn insoweit ein entsprechendes Bankguthaben des Auftraggebers vorhanden ist. Sollte der Auftraggeber nicht in der Lage sein, eine der zuvor beschriebenen Finanzierungssicherstellungen fristgerecht zu erbringen, ist eine Bezahlung bei Hausübergabe nicht möglich. Es gilt dann der in den Vertragsbedingungen aufgeführte Standard-Zahlungsplan nebst der entsprechenden Finanzierungssicherstellung.

3 Bauzeitgarantie: 
Zwischen dem Bauherren und Heinz von Heiden kann eine verbindlich einzuhaltende Bauzeit vereinbart werden. Diese Bauzeit verlängert sich jeweils um einen Monat bei Bauvorhaben mit Keller, einer Fußbodenheizung und einer Wohnfläche ab 170 m². Die vereinbarte Bauzeit gilt als eingehalten, wenn zum vereinbarten Termin (ggf. zzgl. eventueller Verlängerungszeiten) das Bauvorhaben bezugsfertig hergestellt ist. Alle Details und Voraussetzungen zur Einplanungszeit, zur Bauzeitberechnung, zum Baubeginn sowie die Folgen einer Verzögerung und daraus resultierende Konsequenzen sowie auch Vertragsstrafen werden vertraglich in der „Bauzeitvereinbarung Teil I und Teil II" festgelegt.

4 Finanzierungsangebot: 
Heinz von Heiden bietet Bauherren die Finanzierung ihres Bauvorhabens über den Partner xxx an. 

Die Erstellung eines Finanzierungsangebots erfolgt kostenlos. Jedes Finanzierungangebot enthält eine Zahlungsfreistellung für Bereitstellungszinsen für die ersten 12 Monate sowie den Wegfall einer Avalgebühr. Sofern aus dem Finanzierungsangebot ein Darlehensvertrag zwischen dem Bauherren und xxx resultiert, werden in diesem Vertrag alle Details schriftlich festgelegt.